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Obhut by Solzer Softwaresysteme
Funktionen

Alles, was zwischen Pflegekasse und Familie liegt

Obhut ist keine Sammlung von Ratgebertexten, sondern ein Rechenwerk. Es kennt Ihre Beträge, Ihre Fristen und Ihre Belege — und macht daraus das, was die Kasse sehen will.

Leistungsübersicht

Jeder Topf mit Anspruch, Verbrauch, Rest und Frist. Das Vorjahresguthaben beim Entlastungsbetrag wird getrennt geführt — genau so, wie die Kasse rechnet.

Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags dürfen nach § 45a Abs. 4 SGB XI in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden — bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat. Kaum eine Familie weiß davon. Sie stellen den Anteil einmal ein, danach rechnet die Übersicht beide Töpfe getrennt fort.

Belege erfassen

Foto der Quittung, Betrag, Datum, Topf. Wiederkehrende Leistungserbringer lassen sich hinterlegen. Das Belegdatum entscheidet, gegen welchen Monat gebucht wird.

Erstattungsanträge

Ein unterschriftsfertiges Anschreiben an die Pflegekasse mit Aufstellung und Belegliste, fortlaufend nummeriert. Der Status jedes Antrags bleibt nachvollziehbar.

Fristerinnerungen

Eine E-Mail, bevor Geld verfällt — mit dem Betrag, dem Datum und den betroffenen Töpfen. Den Vorlauf stellen Sie selbst ein, je Frist wird nur einmal erinnert.

Pflegetagebuch

Tägliche Einträge zu Hilfebedarf und Aufwand. Wer eine Höherstufung anstrebt, hat damit die Grundlage in der Hand, statt sie im Nachhinein rekonstruieren zu müssen.

Begutachtungs-Einschätzung

Die sechs Module des Begutachtungsassessments nach §§ 14 und 15 SGB XI, gewichtet gerechnet. Eine Orientierung vor dem Termin — keine Begutachtung.

Angehörige einladen

Geschwister, Kinder, Betreuer — mit Lese- oder Bearbeitungsrecht. Jeder sieht denselben Stand, statt drei Ordner in drei Haushalten zu führen.

Auswertung

Was wurde abgerufen, was erstattet, was ist verfallen. Als CSV zum Mitnehmen — auch für die Steuererklärung oder die Abrechnung mit Geschwistern.

Gesetzesabgleich

Die hinterlegten Beträge werden gegen den amtlichen Normtext des SGB XI geprüft. Geändert wird nichts automatisch — dafür bleibt ein Mensch verantwortlich.

Was Obhut nicht ist

Damit von Anfang an klar ist, wo die Grenze verläuft.

Keine Rechtsberatung. Die Software hilft beim Ausfüllen und beim Einhalten von Fristen. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist das nicht.

Keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese steht Ihnen bei Ihrer Pflegekasse kostenlos zu, ebenso in den Pflegestützpunkten. Nutzen Sie beides — Obhut ersetzt sie nicht.

Keine Begutachtung. Die Einschätzung nach dem Begutachtungsassessment ist eine Rechenhilfe zur Vorbereitung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst.

Kein Medizinprodukt. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Therapien empfohlen.

Am schnellsten sehen Sie es selbst.

Ein Pflegefall ist dauerhaft kostenlos — Anlegen dauert zwei Minuten.