Damit nichts verfällt,
was Ihnen zusteht.
Die Pflegekasse zahlt mehr, als die meisten abrufen — verteilt auf Töpfe mit verschiedenen Fristen. Obhut rechnet aus, was noch offen ist, erinnert Sie rechtzeitig und macht aus Ihren Belegen einen fertigen Erstattungsantrag.
Ohne Zahlungsdaten. Ein Pflegefall im Basistarif dauerhaft kostenlos.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik · pflege.de-Studie zur Situation pflegender Angehöriger.
Das Geld ist da. Es abzurufen ist die Arbeit.
Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung — acht Töpfe mit eigenen Beträgen, eigenen Fristen und eigenen Regeln, wer was womit verrechnen darf. Wer sich nebenbei um einen Menschen kümmert, hat dafür keinen Kopf.
Fristen laufen still ab
Der Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres, der gemeinsame Jahresbetrag zum 31. Dezember, das Monatsbudget der Tagespflege jeden Monat neu. Niemand schickt eine Erinnerung.
Anträge sind Fleißarbeit
Quittungen sammeln, sortieren, in ein Anschreiben übertragen, Fristen der Kasse einhalten. Die Belege liegen in einer Schuhschachtel, der Antrag bleibt liegen.
Beträge ändern sich
Der Gesetzgeber passt Sätze an, Verträge zwischen den Kassen ebenso. Was letztes Jahr galt, stimmt heute womöglich nicht mehr.
In drei Schritten eingerichtet
Kein Beratungstermin, kein Papierkram. Name und Pflegegrad genügen für den Anfang.
Pflegefall anlegen
Vorname, Nachname, Pflegegrad. Obhut rechnet daraus sofort jeden zustehenden Topf aus — mit Betrag, Frist und dem, was davon noch offen ist.
Belege erfassen
Ein Foto der Quittung genügt. Betrag, Datum und Topf auswählen, den Rest übernimmt die Ablage. Wiederkehrende Dienstleister lassen sich hinterlegen.
Antrag drucken
Aus den Belegen entsteht ein unterschriftsfertiges Anschreiben an die Pflegekasse, mit Aufstellung und Belegliste. Unterschreiben, abschicken.
Warum die Beträge stimmen
Eine Software, die mit dem Geld fremder Leute rechnet, muss ihre Rechengrundlage offenlegen können. Deshalb steckt in Obhut kein einziger Betrag im Programmcode.
Versioniert und mit Fundstelle
Jeder Betrag steht mit Gültigkeitszeitraum, Rechtsnorm und Quelle in einem eigenen Regelwerk. Ein Fall aus dem Juni wird nach den Regeln vom Juni gerechnet, auch wenn sich das Gesetz danach geändert hat.
Abgleich mit dem amtlichen Text
Auf Knopfdruck holt Obhut den Normtext des SGB XI vom Bundesamt für Justiz und vergleicht jeden hinterlegten Betrag damit — Ziffer für Ziffer, zusätzlich gegengelesen von einem Sprachmodell.
Ehrlich, wo es Grenzen gibt
Beim Hausnotruf steht der Betrag nicht im Gesetz, sondern in einem Vertrag der Kassen. Das zeigt die Software offen an, statt eine Prüfung vorzutäuschen.
Gesundheitsdaten gehören geschützt
Was Sie hier erfassen, sind Daten nach Artikel 9 DSGVO. Entsprechend ist die Anwendung gebaut.
Server in Deutschland
Keine externen Schriften, keine Analysedienste, keine Werbenetzwerke. Nichts, was Ihre Daten weiterreicht.
Versichertennummer verschlüsselt
Sie liegt mit AES-256-GCM verschlüsselt in der Datenbank, nicht im Klartext.
Jederzeit mitnehmbar
Alle Daten lassen sich als Datei herunterladen — und mit einem Klick vollständig löschen, samt hochgeladener Belege.
Kein Sprachmodell auf Ihren Daten
Beim Gesetzesabgleich werden ausschließlich Gesetzestexte und hinterlegte Beträge übermittelt — niemals Daten von Pflegefällen.
Ein Preis, der nicht wehtut
Ein Pflegefall bleibt dauerhaft kostenlos. Wer mehr braucht, zahlt 49,00 € im Jahr — weniger, als ein einziger verfallener Monat des Entlastungsbetrags wert ist.
Fangen Sie mit einem Topf an.
Legen Sie einen Pflegefall an und sehen Sie in zwei Minuten, was aktuell offen ist. Ohne Zahlungsdaten, ohne Kündigungsfrist.